Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,15071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 1078
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82
Der Versorgungsausgleich soll das nacheheliche Unterhaltsrecht ergänzen; in derartigen Fällen geht es daher um die Verrechnung mit einem Unterhaltssurrogat (so BGH FamRZ 1982, 470, 471 = EzFamR BGB § 812 Nr. 2 = BGHF 3, 73).Der Schuldner, der versäumt hat, die Erfüllung im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen, geht nicht etwa seiner Rechte deswegen verlustig, weil diese Klage nach der Beendigung der Zwangsvollstreckung nicht mehr erhoben werden kann; nach allgemeiner Ansicht setzen sich vielmehr die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (so BGH FamRZ 1982, 470 f = EzFamR BGB § 812 Nr. 2 = BGHF 3, 73 mwN).
- BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66
Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82
Unterhaltsvergleiche können dann gemäß § 323 Abs. 1 und 4 ZPO abgeändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der bei ihrem Abschluß bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse es nach §§ 157, 242 BGB erforderlich macht, die darin vereinbarten Leistungen an die neuen Verhältnisse anzupassen, um den von den Parteien mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsurteile vom 21. Januar 1980 - 13 UF 622/79, und vom 23. November 1981 - 13 UF 503/81, beide n.v., im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes NJW 1962, 2147; VersR 1966, 37; 1968, 450;… ferner Palandt/Heinrichs, BGB 41. Aufl. § 242 Anm. 6 B c mwN). - BGH, 19.06.1962 - VI ZR 100/61
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82
Unterhaltsvergleiche können dann gemäß § 323 Abs. 1 und 4 ZPO abgeändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der bei ihrem Abschluß bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse es nach §§ 157, 242 BGB erforderlich macht, die darin vereinbarten Leistungen an die neuen Verhältnisse anzupassen, um den von den Parteien mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsurteile vom 21. Januar 1980 - 13 UF 622/79, und vom 23. November 1981 - 13 UF 503/81, beide n.v., im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes NJW 1962, 2147; VersR 1966, 37; 1968, 450;… ferner Palandt/Heinrichs, BGB 41. Aufl. § 242 Anm. 6 B c mwN). - OLG Köln, 26.08.1980 - 4 UF 153/80
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82
Solch ein Überbrückungsgeld hat das Oberlandesgericht Köln (NJW 1980, 2817; zust. v. Maydell, FamRZ 1981, 623, 627) dem durch den Versorgungsausgleich begünstigten Ehegatten dann zugebilligt, wenn beide Ehegatten bei Rechtskraft des Scheidungsurteils und Wirksamkeit der gemäß § 1587b Abs. 1 und 2 BGB erfolgten Regelung des Versorgungsausgleichs bereits Rentenberechtigte sind, der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Rente aus dem Versorgungsausgleich aber noch nicht erhält. - BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 123/63
Entschädigung für entgangenen Unterhalt durch Festsetzung einer langfristig zu …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.1982 - 13 UF 348/82
Unterhaltsvergleiche können dann gemäß § 323 Abs. 1 und 4 ZPO abgeändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der bei ihrem Abschluß bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse es nach §§ 157, 242 BGB erforderlich macht, die darin vereinbarten Leistungen an die neuen Verhältnisse anzupassen, um den von den Parteien mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsurteile vom 21. Januar 1980 - 13 UF 622/79, und vom 23. November 1981 - 13 UF 503/81, beide n.v., im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes NJW 1962, 2147; VersR 1966, 37; 1968, 450;… ferner Palandt/Heinrichs, BGB 41. Aufl. § 242 Anm. 6 B c mwN).